Honorare und Konditionen

Honorare, Stand 01.01.2023

Gründung

Gründungsberatung und Gründung einer neuen Unternehmung: Stundensatz € 50.00 zzgl. amtliche Kosten wie Gebühren Notar und Gebühren Handelsregisteramt.

Standortkosten für Organe, Domizil, Telefon/Fax, Post: Auf Anfrage

Firmenansiedlung

Stundensatz € 50.00 und Fremdauslagen, z.B. Transport- und Hotelkosten (sofern notwendig), Verpflegung, Trinkgelder, Donationen

Anstelle einer Stundensatz-Regelung kann auch eine Festpreis-Pauschale vereinbart werden, zahlbar nach Auftragsfortschritt.

Beratungsdienstleistungen, die zu einer Gründung eines Unternehmens führen, sind im Stundensatz bzw. in der Festpreis-Pauschale enthalten, und werden nicht separat in Rechnung gestellt.

Immobilien

Vermittlung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses: 10% des Bruttomietzinses.

Vermittlung einer Eigentumswohnung oder eines Hauses: 1% des Bruttokaufpreises.

Administration bei Abwesenheit: € 25.00/h oder Vereinbarung eines Fixhonorars pro Arbeitsgattung vereinbart werden.

Konditionen

Wir arbeiten auf Kreditbasis. Bei Auftragserteilung fallen keine Honorare an. Sie fallen an bzw. werden in Rechnung gestellt bei Bearbeitungsfortschritt eines Auftrages.

Alle Honorarangaben sind ohne gesetzliche MWST.

Die Rechnungsstellung erfolgt in €.

Alle von der Firma LUCIANI - Treuhand- und Wirtschaftsberatung / LUCIANI - Asesoramiento fiduciario y empresarial zu erbringenden Dienstleistungen werden aufgrund schriftlicher Vorgaben erbracht. Eine Änderung der zu erbringenden Dienstleistung ist vom Auftraggeber stets schriftlich zu erklären. Mündliche Änderungen haben keine Gültigkeit.

Wo nichts anderes vereinbart, werden die zu erbringenden Dienstleistungen am jeweiligen Sitz der LUCIANI - Treuhand- und Wirtschaftsberatung / LUCIANI - Asesoramiento fiduciario y empresarial erbracht. Werden sie am Sitz des Auftraggebers erbracht, gehen Reisespesen zu Lasten des Auftraggebers. Die Reisezeit wird dabei nicht als Arbeitszeit verrechnet.

Dienstleistungen jedwelcher Art: Die Rücknahme eines erteilten Auftrages gilt als Kündigung zu Unzeit. Das vertraglich vereinbarte Honorar sowie die seit Auftragserteilung angefallenen Fremdkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Die von der Firma LUCIANI - Treuhand- und Wirtschaftsberatung / LUCIANI - Asesoramiento fiduciario y empresarial in Rechnung gestellten Leistungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Des Weiteren gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, siehe unten.

Rechnungsfälligkeit
Jede vom Auftragnehmer an den Auftraggeber in Rechnung gestellte Honorarnote (ausgenommen davon sind vereinbarte Vorschüsse) ist innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugsfolgekosten für die fällige Honorarnote in Rechnung zu stellen (Mahnspesen von € 15.00 pro Mahnung und gesetzliche Verzugszinsen). Der Auftragnehmer ist des Weiteren berechtigt, in Höhe des fälligen Honorars zzgl. Verzugsfolgekosten ein Inkassobüro mit der Wahrung seiner Interessen zu betrauen oder betreibungsrechtliche Schritte in die Wege zu leiten. Die dann anfallenden Fremdkosten und Honorare gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.

Nichtbezahlung des Honorars
Erfolgt seitens des Auftraggebers keine Zahlung des in Rechnung gestellten Honorars, steht es dem Auftragnehmer frei, allfällige Arbeiten gemäss dem vereinbarten Arbeitsumfang wiederaufzunehmen bzw. weiterzuführen.

Grundsätzliche Haftung, Sorgfalts- und Geheimhaltungspflicht
Für wirtschaftliche Schäden, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten oder nicht verschuldet hat, wird ausdrücklich keine Haftung übernommen. Alle vom Auftragnehmer zu erledigenden Arbeiten werden mit der grössten Sorgfalt und der üblichen Geheimhaltung ausgeführt.

Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Akten
Der Auftraggeber hat nach Beendigung des erteilten Mandats einen Anspruch auf Herausgabe aller Unterlagen, die er dem Auftragnehmer für das Erbringen seiner Dienstleistung zur Verfügung gestellt hat. Auf Akten, die der Auftragnehmer für die Auftragserledigung selber erstellt hat, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Herausgabe.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der dazugehörigen Vertragsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen gleichwohl gültig. In einem solchen Fall ist die ungültige Bedingung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bedingung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe soll dann auch gelten, wenn bei der Durchführung des entsprechenden Mandats eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

Abtretung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein bestimmtes Mandat oder alle Mandate mit allen Rechten und Pflichten an einen Dritten seiner Wahl zu übertragen oder abzutreten.

Anwendbares Recht
Der erteilte Auftrag unterliegt dem Recht des Landes, in welchem der Auftrag ausgeführt wird.

Änderungen dieser Vertragsbedingungen oder einer abgeschlossenen Honorar-Vereinbarung bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen oder Ergänzungen haben keine Gültigkeit.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für beide Parteien richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen jenes Landes, in welchem der Auftrag ausgeführt wurde.